3. MOTORRADAUSFAHRTEN / MOTORRADREISEN VON DER MOTO EVENT AG DURCHGEFÜHRT
3.1 GELTUNGSBEREICH
Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Moto Event AG (nachfolgend Veranstalter genannt) und den Teilnehmenden. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.
3.2 VERTRAG
Durch die schriftliche (auch über Internet), telefonische oder persönliche Buchung kommt zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter ein Vertrag zustande.
3.3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die damit verbundenen Reisekosten fristgerecht zu bezahlen. Die Zahlung unterliegt folgender Fälligkeit:
14 Tage nach Anmeldung.
Erfolgt die Anmeldung in weniger als 14 Tagen vor der Tour, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig.
Nach dem Zahlungseingang ist die Anmeldung rechtsgültig und verbindlich.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich MEAG vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 ANNULLATIONSBESTIMMUNGEN
Tritt der Teilnehmende von einer gebuchten Tour zurück, so werden folgende Annullationskosten fällig:
bis 31. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 30. bis 1. Tag vor Reiseantritt 100 %
3.5 VERSICHERUNG
Die Teilnehmenden tragen die eigene Verantwortung, Versicherungen für Personen- sowie Sachschäden abzuschliessen.
Wir empfehlen allen Teilnehmenden zusätzlich, eine Annullationskosten- und Assistance (Rückreiseversicherung) abzuschliessen. (Nicht über die Moto Event AG / Moto Mader AG buchbar)
3.6 HAFTUNG
Die Teilnehmenden beteiligen sich auf eigene Gefahr an den Touren des Veranstalters.
Die Teilnehmenden tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch das von ihnen benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Schäden, welche die Teilnehmenden gegenüber Dritten verursachen, haben sie in eigener Verantwortung zu tragen. Die Teilnehmenden verzichten gegenüber dem Veranstalter und seinen Mitarbeitenden auf jegliche Forderungen, die während der Tour durch ein schädigendes Ereignis entstanden sind.
Die Teilnehmenden erklären mit Abgabe ihrer Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Touren entstehen.
3.7 LEISTUNGSUMFANG
Die Leistungen sind im Reiseprogramm abschliessend aufgeführt. Weitere Leistungen sind im Preis nicht enthalten und werden nur auf Anfrage ausgeführt.
3.8 DURCHFÜHRUNG
Die angebotenen Touren werden bei jeder Witterung durchgeführt. Muss eine Tour witterungsbedingt abgesagt werden, so wird dem Kunden die bereits geleistete Zahlung voll zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
3.9 MINDESTTEILNEHMERZAHL
In der Regel wird eine ausgeschriebene Tour durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
3.10 PROGRAMMÄNDERUNG
Der Veranstalter behält sich vor, Strecken- oder Programmänderungen kurzfristig vorzunehmen, dies aus Gründen der Sicherheit oder Aktualität. Können vorgesehene Besichtigungen oder andere Attraktionen nicht durchgeführt werden und ist Ersatz kurzfristig nicht möglich, können keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
3.11 FAHRTAUGLICHKEIT, FAHRERLAUBNIS
Auf den Touren müssen die teilnehmenden Fahrer im Besitze eines gültigen Fahrausweises sein. Wer sich unerlaubterweise ein Fahrzeug mietet oder auf einer Tour ein Fahrzeug steuert, ist für die Folgen selbst verantwortlich.
Jeder Fahrer ist für seine gesundheitliche Verfassung, Ruhezeiten, etc. selber verantwortlich.
Es wird vorausgesetzt, dass die Fahrer ihre Fahrzeuge kennen und beherrschen, sowie über eine entsprechende Fahrpraxis verfügen.
3.12 FAHRZEUG UND FAHRERSICHERHEIT
Alle Teilnehmenden sind für ihre Fahrzeuge und dessen Umfeld selber verantwortlich. Betriebssicherheit, Haftpflichtversicherung, Ausweispapiere, Pannenversicherung etc. werden vorausgesetzt.
Es wird von allen Teilnehmenden das tragen einer entsprechenden Schutzbekleidung erwartet.
Die benutzten Fahrzeuge müssen für die jeweilige Tour geeignet sein und die übrigen Teilnehmenden, sowie die Gruppendynamik nicht behindern. Im Allgemeinen sind Roller und Chopper ungeeignet für die ausgeschriebenen Touren. Der Veranstalter behält sich vor, ungeeignete Fahrzeuge von der Tour auszuschliessen.
3.13 BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
Die Teilnehmenden verpflichten sich die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, sowie die Regeln über das fahren in Gruppen einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch ihr Verhalten mit dem Fahrzeug zu schädigen.
Die Weisungen der Tourguides, Hotelpersonals oder anderen beteiligten Personen in der Servicekette sind zu respektieren.
Raserei auf den Touren und Überholen innerhalb einer Gruppe ist untersagt.
Missachtet ein Teilnehmender wiederholt Vorschriften oder werden übrige Teilnehmende durch das Verhalten eines Teilnehmenden bedroht, geschädigt oder verletzt, so wird er von der Tour ausgeschlossen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Tourenpreises. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadenersatz vor.
3.14 Rücktritt durch die Moto Mader AG nach Antritt der Reise
Die Moto Mader AG wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. Ebenso wird die Moto Mader AG von der Vertragserfüllung befreit, wenn das Fahrkönnen des Kunden nicht ausreicht. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, gegenüber der Moto Mader AG zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
3.15 TOURGUIDE
Die Tourguides führen die entsprechenden Gruppen als Leader an. Erkrankt oder verunfallt ein Tourguide während einer Tour und muss diese deswegen abgebrochen werden, so haben die Teilnehmenden Anspruch auf die Rückerstattung des anteilsmässigen Teilnahmepreises. Es besteht jedoch kein Anrecht auf eine weitergehende Entschädigung.
3.16 MIETE VON FAHRZEUGEN
Mietfahrzeuge sind in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung versichert und auf Wunsch ist auch eine Kaskoabdeckung möglich. Im Schadenfall geht der Selbstbehalt immer zu Lasten des Mieters.
3.17 WARTEZEITEN
Wartezeiten unterwegs, verursacht durch Pannen oder nötige Reparaturen an Motorrädern dürfen zu keinerlei Haftungsansprüchen gegenüber dem Veranstalter führen. Kann ein Teilnehmender die Tour infolge eines defekten Motorrades nicht fortsetzen und ist eine Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges unmöglich, hat der Teilnehmende keinen Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten oder weitergehende Entschädigungen.
3.18 BEANSTANDUNGEN
Mängel oder Beanstandungen sind dem Tourguide direkt mitzuteilen, haftungsbedingte Reklamationen können später nicht mehr berücksichtigt werden.
3.19 FOTOAUFNAHMEN
Die auf den Touren vom Veranstalter angefertigten Bilder und Videos sind urheberrechtliches Eigentum des Veranstalters.
Der Veranstalter ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für den Veranstalter gegenüber dem Kunden entstehen.
3.20 HAFTUNGSVERZICHT
Mit der Teilnahme an einer Tour sind sich die Teilnehmenden den Risiken und Gefahren voll bewusst und tragen daher das volle Risiko.
3.21 Reisebestimmungen
Die geltenden Reise- respektive Einreisebestimmungen der betroffenen Länder sind durch die Teilnehmer einzuhalten.
3.22 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Soweit durch die vorstehenden Bedingungen nicht alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.